Rechtsprechung
AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 830 Abs 1 BGB, § 903 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Deliktischer und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer Wohnungsgesellschaft und Eigentümerin eines Mietgrundstücks: Einflussnahme auf Mieter eines Mehrparteienhaus durch einen Außendienstmitarbeiter eines Stromversorgungsunternehmens zwecks ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Nach der Rechtsprechung des BGH stellt etwa die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar (BGH GRUR 2009, 980, 981 - E-Mail-Werbung II).Die gesetzgeberischen Wertungen des UWG sind bei der Beurteilung der Generalklauseln des BGB ebenfalls heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BGH GRUR 2009, 980, 981 - E-Mail-Werbung II).
Insoweit sind wiederum die gesetzgeberischen Wertungen des UWG heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BGH GRUR 2009, 980, 981 - E-Mail-Werbung II).
- LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13
Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Ein Befreiungsanspruch gegenüber dem Verletzer verwandelt sich nämlich nach § 249 BGB in einen Zahlungsanspruch, wenn dieser eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Erfüllung ablehnt; ein solches Verweigern stellt jedenfalls der mit einer Begründung versehene Klageabweisungsantrag - wie hier - dar (LG Hamburg BeckRS 2014, 13755). - BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14
Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
aa) Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne Weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGH NJW 2015, 1174, 1176).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
d) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten des Beklagten indiziert (BGH, Urt. v. 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15). - BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass dem Haus- oder Wohnungseigentümer aus §§ 1004, 903 BGB das Recht zusteht, sich gegen eine Beeinträchtigung seiner räumlich-gegenständlichen Sphäre durch unzulässige Werbung zur Wehr zu setzen (BGH NJW 1989, 902, 903). - BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Eine Verschleierung des Werbecharakters liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild einer geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass die Marktteilnehmer den geschäftlichen Charakter nicht klar und eindeutig erkennen (BGH GRUR 2012, 184, 185 - Branchenbuch Berg). - LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Bei den Vorschriften des UWG handelt es sich um Schutzgesetze i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB, die neben dem Schutz der übrigen Mittbewerber auch dem Schutz von Verbrauchern und übrigen Marktteilnehmern als durch wettbewerbswidrige Maßnahmen unmittelbar Betroffene dienen (LG Bonn, Urt. v. 05.08.2014, 8 S 46/14, BeckRS 2015, 06600). - BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01
Dauertiefpreise
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Bei dem - zu weit gefassten - Unterlassungsantrag handelt es sich um eine Verallgemeinerung, die die konkrete Verletzungsform als ein Minus umfasst (BGH NJW 2004, 2235, 2237 - Dauertiefpreise; LG Hamburg BeckRS 2013, 17936). - LG Hamburg, 22.03.2013 - 315 O 76/12
Unzulässige Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch Versicherungsberater
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Bei dem - zu weit gefassten - Unterlassungsantrag handelt es sich um eine Verallgemeinerung, die die konkrete Verletzungsform als ein Minus umfasst (BGH NJW 2004, 2235, 2237 - Dauertiefpreise; LG Hamburg BeckRS 2013, 17936). - LG Hamburg, 07.03.2014 - 315 O 10/12
"tierfreund.de" kann Titelschutzrechte einer gleichnamigen Zeitung verletzen
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15
Der hierauf gerichtete abstrakte Antrag der Klägerin geht zu weit, da er auch erlaubte Verhaltensweisen erfasst, und ist daher im geltend gemachten Umfang unbegründet (vgl. LG Hamburg BeckRS 2014, 11084).